| Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 06.12.2024) |
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W-1: Wahlverfahren
Antragstext
§ 1 Allgemeines
Die Versammlung bestimmt eine Versammlungsleitung, eine:n
Schriftführer:in, zwei Versammlungsteilnehmer:innen, die nach der
Versammlung an Eides statt die Richtigkeit der Versammlung bezeugen und
eine Zählkommission.
§ 2 Wahlverfahren Kreiswahlvorschlag
Die Wahl des Kreiswahlvorschlags im Wahlkreis 74 - Berlin Mitte ist geheim
und wird in einer schriftlichen Wahl durchgeführt.
Aktiv wahlberechtigt sind alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
am Tag der Versammlung die deutsche Staatsbürgerschaft haben, volljährig
sind sowie ihren Erstwohnsitz im Wahlkreis haben.
Passiv wahlberechtigt sind nach § 15 Bundeswahlgesetz alle Personen, die
die deutsche Staatsbürgerschaft haben, volljährig sind und kein Mitglied
einer anderen Partei sind.
Im Vorfeld wird ein Meinungsbild mit Hilfe von Abstimmungsgrün erstellt.
Hierbei können alle Mitglieder des Kreisverbands Berlin-Mitte sowie alle
in Berlin-Mitte wohnhaften Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen.
Eine Bewerbung ist jeweils bis zum Eintritt in den ersten Wahlgang bei der
Sitzungsleitung anzumelden. Der Wahlgang beginnt mit der Vorstellung der
Kandidat:innen.
Die Kandidat:innen stellen sich alphabetisch aufsteigend in der
Reihenfolge ihres Vornamens vor. Wenn es ihnen nicht möglich sein sollte,
sich selbst vorzustellen, können sie von einer anderen Person vertreten
werden. Alle Kandidat:innen stellen sich nur einmal vor.
Kandidat:innen haben jeweils sieben Minuten Zeit sich vorzustellen.
Während der Vorstellung der Kandidat:innen können Fragen unter Angabe des
Namen an die kandidierenden Personen eingereicht werden. Diese sind
schriftlich einzureichen. Die schriftliche Frage ist in eine der beiden
bereitgestellten Urnen (Frauen / Offen) einzuwerfen. Die Sitzungsleitung
verliest pro Kandidat:in maximal vier gezogene Fragen. Zur Beantwortung
der Fragen stehen den jeweiligen Kandidat:innen jeweils drei Minuten zur
Verfügung. Sollten keine Fragen gestellt werden, kann die:der Kandidat:in
die Zeit zur weiteren Vorstellung nutzen.
Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen
erhält. Kandidat:innen, die weniger als 10 Prozent der abgegebenen
gültigen Stimmen erhalten, scheiden für die folgenden Wahlgänge aus. Im
dritten Wahlgang dürfen nur noch maximal doppelt so viele Kandidat:innen
antreten, wie Plätze zu besetzen sind. Antreten dürfen nur die
Kandidat:innen mit den meisten Stimmen aus dem zweiten Wahlgang. Gewählt
ist im dritten Wahlgang, wer die meisten Stimmen erhält. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
§ 3 Wahlverfahren Delegierte Wahlversammlung
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, die am Tag der Versammlung die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
volljährig sind sowie ihren Erstwohnsitz im Wahlkreis haben.
Gewählt werden 19 Delegierte und 7 Ersatzdelegierte.
Die Wahl wird in verbundener Einzelwahl als Blockwahl durchgeführt.
Eine Bewerbung ist jeweils bis zum Eintritt in den ersten Wahlgang bei der
Sitzungsleitung anzumelden. Der Wahlgang beginnt mit der Vorstellung der
Kandidat:innen.
Die Kandidat:innen stellen sich alphabetisch aufsteigend in der
Reihenfolge ihres Vornamens vor. Wenn es ihnen nicht möglich sein sollte,
sich selbst vorzustellen, können sie von einer anderen Person vertreten
werden. Alle Kandidat:innen stellen sich nur einmal vor.
Kandidat:innen haben jeweils zwei Minuten Zeit sich vorzustellen.
Während der Vorstellung der Kandidat:innen können Fragen unter Angabe des
Namen an die kandidierenden Personen eingereicht werden. Diese sind
schriftlich einzureichen. Die schriftliche Frage ist in eine der beiden
bereitgestellten Urnen (Frauen / Offen) einzuwerfen. Die Sitzungsleitung
verliest pro Kandidat:in maximal zwei gezogene Fragen. Zur Beantwortung
der Fragen steht den jeweiligen Kandidat:innen jeweils eine Minute zur
Verfügung. Sollten keine Fragen gestellt werden, kann die:der Kandidat:in
die Zeit zur weiteren Vorstellung nutzen.
Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen
erhält. Kandidat:innen, die weniger als 10 Prozent der abgegebenen
gültigen Stimmen erhalten, scheiden für die folgenden Wahlgänge aus. Im
dritten Wahlgang dürfen nur noch maximal doppelt so viele Kandidat:innen
antreten, wie Plätze zu besetzen sind. Antreten dürfen nur die
Kandidat:innen mit den meisten Stimmen aus dem zweiten Wahlgang. Gewählt
ist im dritten Wahlgang, wer die meisten Stimmen erhält. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
