Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | Arbeitsgemeinschaft Bildung, Schule und Familie |
Informatik als Pflichtfach in der Sekundarstufe
Beschlusstext
Präambel
Im21. Jahrhundert müssen im Sinne des inklusiven Bildungsansatzes und der
Chancengerechtigkeit alle Heranwachsenden zur Teilhabe an der zunehmend
digitalen Welt befähigt werden. Deshalb dürfen keine Schüler*innen die Schule
verlassen ohne digitale Grundkompetenzen, grundlegende Kenntnisse der Informatik
und Basiskompetenzen im Umgang mit informationstechnischen Medien. Dies umfasst
neben technischem Wissen auch Problemlösungsfähigkeiten, Kreativität sowie den
kritischen Umgang mit digitalen Medien und liefert wichtige Grundlagen für
andere Fächer.
Um digitale Kompetenzen frühzeitig und flächendeckend zu fördern, sind aus
unserer Sicht folgende Maßnahmen notwendig:
- Informatik muss als Pflichtfach ab der 7. Klasse in allen Schulformen im
Land Berlin verankert werden. Damit ersetzt es den bisherigen
Informationstechnischen Grundkurs (ITG) in der 7./8. Klassenstufe sowie
den Wahlpflichtunterricht Informatik in der 9./10. Klassenstufe. In der
Grundschule müssen u. a. im Rahmen des NaWi- und Sachunterrichts
Grundkompetenzen im Umgang mit digitalen Medien und Netzwerken als
verbindliche Lerninhalte verankert werden.
- Die Entwicklung eines modernen, praxisorientierten Lehrplans, der neben
Programmierung auch Themen wie Datenschutz, künstliche Intelligenz,
reflektiertes Nutzer*innenverhalten auch über den Unterricht hinaus und
nachhaltige Digitalisierung umfasst. Die Rahmenlehrpläne anderer
Bundesländer[1], die Informatik bereits als Pflichtfach in der
Sekundarstufe I etabliert haben, und die Berliner Rahmenlehrpläne für das
Wahlpflichtfach Informatik und insbesondere das Kursangebot in der
Sekundarstufe II bieten dafür eine Ausgangsbasis.
Informatik ist zusätzlich im Rahmen von Projektarbeiten mit anderen Fächern zu
verknüpfen, ohne den Status eines eigenständigen Pflichtfachs aufzugeben.
- Ansprechende Lehrmaterialien mit Best Practices und praxisnahen
Anwendungen. Auch Unterrichtskonzepte zur Integration physischer
Hilfsmittel wie Robotik-Baukästen, interaktiver Formate wie Hackathons
oder fächerübergreifender Projekte sollten niedrigschwellig zugänglich
gemacht werden. Dabei soll speziell auf den Einsatz von Open Source
Software und lizenzfreie Simulatoren gesetzt werden.
- Einen inklusiven Raum, in dem sich alle Schüler*innen wohlfühlen und einen
Zugang zu Informatik finden. Das erfordert insbesondere die Förderung von
FLINTA-Personen durch gezielte Programme und FLINTA-Vorbilder. Nur so
gelingt es, die Geschlechtergerechtigkeit in der digitalen Welt zu stärken
und langfristig für alle ein positives Bild von Informatik zu erzeugen.
Genauso müssen soziostrukturell benachteiligte Schüler*innen und
Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen gezielt angesprochen und mit den
Unterrichtsangeboten aktiv eingebunden werden.
Um dies erfolgreich zu realisieren, braucht es geeignete Rahmenbedingungen:
- Alle Berliner Schulen benötigen eine zeitgemäße informationstechnische
Infrastruktur. Dies umfasst insbesondere ein funktionsfähiges W-LAN, E-
Mail-Adressen, standardisierte technische Endgeräte für alle
Schüler*innen, digitale Lernplattformen wie Moodle und zentrale
Softwareverwaltung.
- Um sicherzustellen, dass ausreichend qualifizierte Lehrkräfte für einen
flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Informatikunterricht zur
Verfügung stehen, müssen alle Möglichkeiten zur Neugewinnung und
Weiterqualifizierung von Lehrkräften ausgeschöpft werden. Wir brauchen- Kampagnen, die dazu ermutigen, das Studienfach Informatik für das
Lehramt auch ohne Vorkenntnisse wie Coding-Erfahrung aufzunehmen, - eine bessere Begleitung und Beratung von Studierenden mit Fokus auf
einen niedrigschwelligen Einstieg in das Studienfach Informatik, - gezielte Ansprache von FLINTA-Personen, die diesen Fachbereich
mitentwickeln möchten, - Programme zur Rekrutierung von Lehramtsstudierenden aus verwandten
Studienfächern, u. a. nach einem Studienabbruch, - Zulassung von Informatik für Ein-Fach-Lehrkräfte, auch um den
Quereinstieg in den Lehrkräfteberuf attraktiver zu machen.
- Kampagnen, die dazu ermutigen, das Studienfach Informatik für das
Für bereits bestehende Lehrkräfte sollten deutlich mehr und niedrigschwelligere
Möglichkeiten geschaffen werden, sich für Informatik als drittes Unterrichtsfach
zu qualifizieren. Dieses Angebot muss allen Lehrkräften unabhängig von ihrer
bisherigen Fachrichtung offenstehen. Ausschlaggebend für die Genehmigung dieser
Weiterqualifizierung sollte der berlinweite Fachkräftemangel und nicht die
Personalsituation der konkreten Schule sein. Für die Dauer ihrer
Weiterqualifizierung sind diese Lehrkräfte angemessen von ihrem
Unterrichtsdeputat zu entlasten.
- Zusätzlich sollten Informatiklehrkräfte von administrativen Aufgaben
entlastet werden. Hierzu müssen im Sinne multiprofessioneller Teams
System-Administrator*innen eingestellt werden. Um als Arbeitgeberin
konkurrenzfähig zu sein, muss die SenBJF die Möglichkeit einer
branchenspezifischen Bezahlung dieser Fachkräfte überprüfen. Bei
persönlichem Interesse soll diesen Personen ermöglicht werden, sich zu
Informatiklehrkräften weiter zu qualifizieren.
[1] Vgl. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Saarland,
Niedersachsen und Hamburg.
Begründung
Um allen Schüler*innen eine gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen, sind solide digitale Kompetenzen unabdingbar. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat hierzu mit ihrer Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ klare Ziele formuliert, darunter die Vermittlung von Kompetenzen wie Programmieren und kritisches Denken im Umgang mit digitalen Technologien.
Um diese Fähigkeiten systematisch zu fördern, fordern Expert*innen wie die Gesellschaft für Informatik bereits seit mehreren Jahren die Einführung eines Pflichtfachs Informatik auch in Berlin.
Ohne verbindlichen Informatikunterricht drohen unsere Berliner Schüler*innen auch im internationalen Vergleich langfristig den Anschluss zu verlieren. Viele Bundesländer – vgl. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Saarland, Niedersachsen und Hamburg – haben dies längst erkannt und bereits nachgesteuert.