Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
| Antragsteller*in: | Arbeitsgemeinschaft Stadtentwicklung (dort beschlossen am: 27.10.2025) |
|---|
| Antragsteller*in: | Arbeitsgemeinschaft Stadtentwicklung (dort beschlossen am: 27.10.2025) |
|---|
Der Wohnraumzweckentfremdung, besonders durch spekulativen Leerstand, wollen wir mit allen rechtlichen Mitteln entgegentreten. Wir wollen dafür mit Zivilgesellschaft und Bezirksamt, Zweckentfremdung und Leerstand ermitteln und das Zweckentfremdungsverbot wirksam durchsetzen. Bußgelder sollen eine spürbare Abschreckung entfalten, weshalb wir für einen Mindestbetrag sind. Ferienunterkünfte gehören dabei auch zu unserer Innenstadtlage und sollen daher in Maßen ermöglicht werden. Dadurch ermöglichen wir die nachhaltige und geregelte Nutzung von Wohnraum, für Einwohner und auch für Touristen.
2- 3 Planstellen, 150.000€