Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | Kreisvorstand |
Änderungsanträge zu L-1 "Ein bezahlbares Zuhause für alle Berliner*innen schaffen - Für eine soziale Wohnungspolitik, faire Mieten und eine nachhaltige Stadtentwicklung"
Beschlusstext
Ändere Zeile 4-9:
Etwa 84 Prozent der Berliner Haushalte wohnen zur Miete.[, dabei wendet rund ein
Drittel fast die Hälfte des Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete auf. F]Dass
fast zwei Drittel der Berliner Haushalte sind WBS-berechtigt sind, ohne dass es
ein entsprechendes Angebot an passenden Wohnungen gibt, verdeutlicht den
politischen Handlungsbedarf.[, wobei das entsprechende Angebot in unserer Stadt
nicht ausreichend zur Verfügung steht.] Der Neubau geht vielfach völlig am
Bedarf vorbei. Statt bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnungen[raum]in
ausreichender Anzahl werden nur wenige Renditeprojekte realisiert.[entstehen
viel zu oft überteuerte Eigentums- und Mietwohnungen sowie
Mikroapartments.]Gleichzeitig steigt der Wohnflächenverbrauch pro Person weiter
kontinuierlich an, was nicht nur zur sozialen Ungleichheit beiträgt, sondern
auch unökologisch ist. Dabei ist die Einwohnerdichte selbst in den
Innenstadtbezirken im europäischen Vergleich mit anderen Großstädten eher
niedrig. Obwohl eine hohe Dichte für viele Menschen besonders attraktiv ist. Wir
sehen hier noch viel Nachverdichtungspotential, welches bereits vorhandene
Infrastrukturen mit nutzen und im besten Fall ohne zusätzliche bzw. mit
vergleichsweise wenig Flächenversiegelung realisiert werden kann. Trotz der
Wohnungsknappheit zieht unsere Stadt viele gut ausgebildete junge Menschen aus
ganz Deutschland und aller Welt an. Wir möchten, dass Berlin weiter wächst und
dabei noch attraktiver wird!
Ergänze nach Zeile 24:
Wir sehen zwei Themenfelder mit denen die Berlinerinnen und Berliner aufgrund
des angespannten Wohnungsmarktes besonders konfrontiert sind und für die wir
konkrete Verbesserungen anbieten möchten:
1. Angebot an passenden Wohnungen für alle Menschen, die anders oder zukünftig
in Berlin leben möchten schaffen
2. Schutz vor Verdrängung und rücksichtslosen Vermietern bieten
Ergänze nach Zeile 100:
Zu große Unterschiede zwischen Bestands- und Angebotsmieten machen Umzüge
unattraktiv, es entsteht Frust, wenn sich die Lebensumstände ändern, aber auch
Innerer Leerstand, da es sich selbst dann nicht lohnt umzuziehen, wenn die neue
Wohnung deutlich kleiner ist. Dieser sollte dringend reduziert werden damit
woanders nicht neu gebaut werden muss. Zur Realität gehört: Die Generation Ü65
benutzt im Schnitt 68,5qm Wohnfläche, daher trägt der steigende
Wohnflächenverbrauch auch zur unsozialen Ungleichheit bei. Insbesondere eine
Verringerung der Wohnfläche z.B. bei Auszug der Kinder soll erleichtert und
unterstützt werden. Dazu gehört u.a. die Möglichkeit des Wohnungstausches. Um
diesen zu erleichtern, möchten wir eine gesetzliche Regelung einführen, die
einerseits das Problem der Spreizung der Mieten angeht und andererseits beim
Bund darauf hinwirken die Versteuerung der Mieteinnahmen aus einer zu großen
Wohnung bei gleichzeitiger Anmietung einer kleinen Wohnung besser zu Regeln. Die
LWUen sollen als Vorbilder vorangehen und Modelle testen.
Ändere Zeile 155 bis 163:
Die [üppigen] Anreize für Immobilienbesitzende in Form von [großzügigen]
Modernisierungsumlagen zu Lasten der Mieter*innen haben bisher nicht dazu
geführt, dass der Gebäudebestand in nennenswertem Umfang energetisch saniert
worden ist. Um eine gute[die nötige] Gebäudeeffizienz zu erreichen,
wollen[müssen] wir [deshalb] neue Wege gehen. Deshalb werden wir bestehende
Fördermodelle für Sanierungen weiterentwickeln, um die bislang zu niedrige
energetische und barrierefreie Sanierungsquote deutlich zu erhöhen. Damit sollen
einerseits die finanziellen Voraussetzungen insbesondere für kleine
Vermieter*innen verbessert werden und gleichzeitig die Mieter*innen vor hohen
Mietsteigerungen schützen. Für eine gerechte Verteilung den Kosten der Sanierung
zwischen Vermieter*innen, Mieter*innen und dem Land Berlin streben wir deshalb
im Bund die Einführung des Drittelmodells an. Wir fordern, dass geprüft wird, ob
das Land Berlin die Möglichkeit hat, ein Stufenmodell einzuführen, das die
Sanierung von Bestandsgebäuden nach dem Prinzip „die schlechtesten zuerst“
voranbringt. [Für eine gerechte Verteilung den Kosten der Sanierung zwischen
Vermieter*innen, Mieter*innen und Land Berlin streben wir im Bund die Einführung
des Drittelmodells an.] Beim GEG möchten wir zudem die Perspektive der
Mieter*innen weiter stärken und hierfür sozial nachsteuern.
Ersetze Zeile 187-195 durch:
Berlin ist Sehnsuchtsort und Lebensmittelpunkt für viele Menschen, jedes Jahr
ziehen mehr Menschen nach Berlin. Für uns ist deswegen klar: Für die wachsende
Bevölkerung braucht es auch mehr Wohnungen. Der „Stadtentwicklungsplan Wohnen
2040“ des Landes Berlin sieht einen Bedarf von 222.000 neu zu errichtenden
Wohnungen in unserer Stadt bis zum Jahr 2040.
Es fehlt vor allem an bezahlbaren Wohnungen und Angeboten im mittleren
Preissegment. Für eine älter werdenden Bevölkerung brauchen wir mehr kleine,
barrierefreie Wohnungen - dadurch können auch größere Wohnungen für Familien
frei werden. Deswegen wollen wir gezielt den Neubau von diesen dringend
benötigten Wohnungen anreizen. Dabei unterstützen wir Genossenschaften,
landeseigene Wohnungsunternehmen und andere gemeinwohlorientierte Akteure bei
der Grundstücksvergabe und der Finanzierung ihrer Bauvorhaben.
Ersetze Zeile 197-200 durch:
Der „Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040“ des Senats sieht 24 neue Stadtquartiere
in ganz Berlin vor. Wir fordern, dass diese Planungen zügig vorangetrieben
werden, anstatt Debatten über weiter Flächen anzuzetteln, die ihrerseits wieder
einen jahrzehntelangen Vorlauf benötigen. Aus ökologischer Sicht ist es
sinnvoll, dort zu bauen, wo aktuell schon Flächen versiegelt sind. Deswegen
sprechen wir uns auch explizit für die Bebauung des Zentralen Festplatz in Mitte
aus. Hier können in zentraler Lage dringend benötigte Wohnungen entstehen, ohne
Grünflächen zu zerstören.
Ändere Zeile 206 bis 211
Indem wir Büros und Gewerbe zu Wohnungen umbauen, Häuser aufstocken,
Dachgeschosse ausbauen, Flächen mit Wohnungsbau nachverdichten und
Leerstandsflächen nutzen, können tausende neue Wohnungen entstehen. Um dies zu
ermöglichen, sollen die Möglichkeiten der Novelle des BauGB weitestmöglich
ausgeschöpft werden und weitere regulatorische Hemmnisse im Landesrecht abgebaut
werden.
Wo aufgestockt oder ausgebaut wird, soll gleichzeitig die Entwicklung von
Biotopflächenfaktor-Landschaftsplänen ausgelöst werden. Die Strategie der
doppelten Innenentwicklung[Das] führt zu mehr Biodiversität, Entsiegelung,
urbanem Grün und damit sukzessive zu mehr Klimaanpassung und gleichzeitig mehr
Wohn- und Lebensqualität.
Ändere Zeile 246 bis 252
Für sehr viele Berliner*innen bedeutet eine Genossenschaftswohnung die
Sicherheit, bis ins
hohe Alter bezahlbar wohnen zu können. Der[n] genossenschaftlichen Wohnungsbau
ist eine tragende Säule des gemeinwohlorientierten Wohnungsmarktes in Berlin.
Deshalb möchten wir die Genossenschaften bedarfsgerecht stärken und dem Trend
sinkender Neubauzahlen [der Genossenschaften] entgegenwirken. Wir wollen
sicherstellen, dass die Genossenschaften finanziell und strukturell einen
gleichwertigen Beitrag zur Wohnraumversorgung beitragen können, wie die
landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, denn sie leisten aus der Mitte der
Gesellschaft einen wertvollen Beitrag für mietpreisgünstige und gute
Wohnbedingungen. Ihnen soll deshalb deutlich mehr Bauland per
Erbbaurechtsvertrag oder durch leistbaren Ankauf überlassen werden, der die
Interessen beider Vertragspartner fair berücksichtigt. Die Möglichkeit des
leistbaren Grundstückserwerbs wollen wir deshalb aus Beleihungsgründen
ermöglichen und mit einer Rückkaufoption zu gleichen Konditionen vertraglich
vereinbaren. Bei Erbpacht sprechen wir uns für[Dazu zählen] deutlich längere
Laufzeiten von mindestens 99 Jahren, niedrigere Erbbauzinsvereinbarungen sowie
ein Mindestanteil von 30% des ausgewiesenen Baulandes für Genossenschaften bei
der Entwicklung öffentlicher Stadtquartiere aus.
Begründung
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