Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | Kreisvorstand |
Änderungsanträge zu V-10 "Islamismus: Bekämpfung und Prävention neu aufstellen"
Beschlusstext
Ergänze in Zeile 1:
Die brutalen Messerattacken auf einen Polizisten in Mannheim und auf feiernde
Bürgerinnen und Bürger in Solingen haben uns erneut auf erschreckende Weise die
Gefahr des Islamismus vor Augen geführt. Auch in Berlin alarmieren uns die
drastisch gestiegenen Zahlen der religiös motivierten Kriminalität - allein von
2022 auf 2023 um 125 Prozent. Hinzu kommen schwer erträgliche
Solidarisierungsaufrufe mit der Terrorgruppe HAMAS auf Berlins Straßen bis hin
zu antisemitischen Übergriffen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen fordern
wir den Senat auf, unverzüglich ein umfassendes Maßnahmenbündel zur Bekämpfung
des Islamismus und islamistischer Beeinflussung und Agitation vorzulegen.Um
nachhaltige Sicherheit zu erreichen, braucht es dabei einen umfassenden Ansatz,
der gut finanzierte Prävention, vernetzte nachrichtendienstliche
Vorfeldaufklärung, effektive Gefahrenabwehr und konsequente Strafverfolgung
umfasst.
Dabei ist unabdingbar zu differenzieren: Die überwältigende Mehrheit der
Muslim*innen in Deutschland steht mit beiden Beinen fest auf dem Boden der
freiheitlich demokratischen Grundordnung und ist integraler Teil unserer
vielfältigen Gesellschaft. Der Islamismus und seine Anhänger bekämpfen dieses
gemeinsame Wertefundament und wollen es mit allen Mitteln beseitigen - dem
stellen wir uns entschieden entgegen.
Mindestens folgende Maßnahmen sind vom Berliner Senat umzusetzen:
Im Bereich Prävention:
…
Ergänze nach Zeile 31:
Im Bereich der nachrichtendienstlichen Vorfeldaufklärung:
- Die Zusammenarbeit des Berliner Verfassungsschutzes mit Akteuren der
Wissenschaft und Zivilgesellschaft muss verbessert werden. Dadurch soll
dort vorhandenes Wissen systematisch genutzt werden um Warnzeichen zu
erkennen, bevor Menschen zu Gefährdern werden.
- Dem Berliner Verfassungsschutz muss es ermöglicht werden, bereits zu
islamistischen Verdachtsfällen transparent zu berichten.
- Die Finanzströme von islamistischen Verfassungsfeinden müssen effektiver
aufgeklärt werden um Extremismusfinanzierung frühzeitig zu erkennen und
unterbinden zu können.
Im Bereich der Gefahrenabwehr:
- Radikalisierungsprozesse und islamistische Propagandadelikte finden in
großem Umfang im Internet statt. Um diesen Entwicklungen effektiv
entgegentreten zu können braucht die Polizei eine moderne IT-Infrastruktur
und - Ausstattung.
- Im Netz geraten insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene in Kontakt
mit radikalen Islamisten, die in den sogenannten Sozialen Medien nach
potentiellen neuen Rekruten suchen. Um dies zu erkennen braucht es
„digitale Streifenbeamte“ die die Wahrnehmung der Sicherheitsbehörden im
digitalen Raum erhöhen, Straftaten vorbeugen und begangene Straftaten
ahnden können.
- Es muss systematisch geprüft werden, ob islamistische Vereine oder
Teilvereine in Berlin existieren, die die Voraussetzungen eines
Vereinsverbots erfüllen. Liegen die Voraussetzungen vor, müssen
entsprechende Verbote konsequent ausgesprochen und durchgesetzt werden.
Verfassungsfeindliche Strukturen sind so schnellstmöglich zu zerschlagen.
- Gegen Demonstrationen, auf denen Terror verherrlicht wird oder auf denen
antisemitische Parolen skandiert werden, muss konsequent eingeschritten
werden. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, darf auch ein Verbot
entsprechender Demonstrationen kein Tabu sein.
- Islamistische Akteure sind teilweise auch in anderen
Kriminalitätsbereichen wie dem Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen oder
der illegalen Prostitution unterwegs. Zur effektiven Bekämpfung sog.
„Mischszenen“ brauchen wir interdisziplinäre Gruppen zur Gefahrenabwehr.
Im Bereich Strafverfolgung:
- Es braucht eine Vollstreckungsoffensive von Haftbefehlen mit Schwerpunkt
auf Islamisten und anderen Extremisten. Es ist nicht hinnehmbar, dass in
Berlin Schwerkriminelle und Gefährder, gegen die ein Haftbefehl vorliegt,
frei herumlaufen. Diese Gefahr für die innere Sicherheit muss Priorität
beseitigt werden.
- Islamistische Propaganda- und Hassdelikte müssen konsequent strafrechtlich
verfolgt werden, auch im Internet. Ermittlungsbeamte sind im Umgang mit
entsprechenden Sachverhalten zu sensibilisieren und zu schulen. Eine
Einstellung der Verfahren wegen mangelndem öffentlichen Interesse darf
nicht erfolgen. Wenn notwendig, sind entsprechende Weisungen zu erlassen.