F1-neu: Wahlordnung
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 25.09.2022) |
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Status: | Zurückgezogen |
Antragshistorie: | Version 1(29.09.2022) Version 1(09.10.2022) |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 25.09.2022) |
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Status: | Zurückgezogen |
Antragshistorie: | Version 1(29.09.2022) Version 1(09.10.2022) Version 1 |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin-Mitte: Wahlordnung zur Mitgliederversammlung am 11.
Oktober 2022
§ 1 Wahlen
Es werden Delegierte für die Bundes- und Landesdelegiertenkonferenz
gewählt.
Für die Landesdelegiertenkonferenz wird eine Delegierte (Frauen-
Platz nach Frauenstatut) gewählt.
Für die Bundesdelegiertenkonferenz wird eine Delegierte (Frauen-
Platz nach Frauenstatut) gewählt.
Aktiv wahlberechtigt sind alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
ihr Stimmrecht im Kreisverband Berlin-Mitte wahrnehmen.
Passiv wahlberechtigt für die Delegation zur Bundes- und
Landesdelegiertenkonferenz sind alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Berlin.
Damit alle Mitglieder sich über die Bewerber*innen informieren können,
sollten Bewerbungen bis zum Samstag, 08. Oktober 2022, 23:59 Uhr über
https://berlin-mitte.antragsgruen.de eingereicht werden. Die Bewerbung bis
zum Wahlgang bleibt ungeachtet dieser Frist möglich.
Eine Kandidatur ist jeweils bis zum Eintritt in den ersten Wahlgang bei
der Versammlungsleitung anzumelden. Der Wahlgang beginnt mit der
Vorstellung der Kandidat*innen.
Die Kandidat*innen stellen sich alphabetisch aufsteigend in der
Reihenfolge ihres Vornamens vor.
Die Kandidat*innen haben zwei Minuten Zeit sich vorzustellen. Wenn
es ihnen nicht möglich sein sollte, sich selbst vorzustellen, können
sie von einer anderen Person vertreten werden.
Während der jeweiligen Vorstellungsrede der Kandidat*innen können
Fragen, die sich an die jeweiligen Kandidat*innen richten,
eingereicht werden.
Im Anschluss an die Vorstellung werden von der Versammlungsleitung
zwei Fragen quotiert gezogen und verlesen.
Die Bewerber*innen haben jeweils bis zu einer Minute Zeit zur
Beantwortung der Fragen. Sollten keine Fragen gestellt werden, kann
die*der Bewerber*in die Zeit zur weiteren Vorstellung nutzen.
Die Wahlen werden mittels eines elektronischen Abstimmungssystems
durchgeführt.
Die Wahlen erfolgen in Einzelwahl.
Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen
Stimmen erhält.
Erreicht keine*r der Kandidat*innen im ersten Wahlgang die absolute
Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, erfolgt ein zweiter
Wahlgang. Es sind im zweiten Wahlgang nur noch die Bewerber*innen
zugelassen, die im ersten Wahlgang mindestens 10 Prozent der
gültigen abgegebenen Stimmen erhalten haben.
Erreicht im zweiten Wahlgang keine*r der Kandidat*innen die absolute
Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, erfolgt ein dritter
Wahlgang. Antreten dürfen nur die beiden Bewerber*innen mit den
meisten Ja-Stimmen aus dem zweiten Wahlgang. Gewählt ist, wer die
relative Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen erhält.
§ 2 Inkrafttreten
Die Wahlordnung wird zu Beginn der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit
beschlossen.
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