| Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 08.05.2026) |
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W-1: Wahlverfahren zur BVV-Listenaufstellung Berlin-Mitte 2026
Antragstext
§ 1 Allgemeines
Die Versammlung bestimmt
eine Versammlungsleitung,
eine:n Schriftführer:in,
eine Vertrauensperson sowie eine stellv. Vertrauensperson,
zwei Versammlungsteilnehmer:innen, die nach der Versammlung an Eides statt
die Richtigkeit der Versammlung bezeugen und
eine Zählkommission.
§ 2 Bewerbung und Vorstellung
Damit sich alle Mitglieder über die Bewerber:innen informieren können,
sollte eine schriftliche Bewerbung gem. § 1 Abs. 3 der allgemeinen
Wahlordnung mindestens sieben Tage vor der Wahlversammlung eingereicht und
online veröffentlicht werden.
Eine Bewerbung ist jeweils spätestens bis zum Eintritt in den ersten
Wahlgang bei der Sitzungsleitung anzumelden. Der Wahlgang beginnt mit der
Vorstellung der Kandidat:innen.
Die Kandidat:innen stellen sich alphabetisch aufsteigend in der
Reihenfolge ihres Vornamens vor. Wenn es ihnen nicht möglich sein sollte,
sich selbst vorzustellen, können sie von einer anderen Person vertreten
werden. Alle Kandidat:innen stellen sich nur einmal vor.
Kandidat:innen haben jeweils drei Minuten Zeit sich vorzustellen.
Während der Vorstellung der Kandidat:innen können Fragen unter Angabe des
Namen an die kandidierenden Personen eingereicht werden. Diese sind
schriftlich einzureichen. Die schriftliche Frage ist in eine der beiden
bereitgestellten Urnen (Frauen / Offen) einzuwerfen. Die Sitzungsleitung
verliest pro Kandidat:in maximal vier gezogene Fragen. Zur Beantwortung
der Fragen stehen den jeweiligen Kandidat:innen jeweils maximal sieben
Minuten zur Verfügung. Sollten keine Fragen gestellt werden, kann die:der
Kandidat:in die Zeit zur weiteren Vorstellung nutzen.
§ 3 Wahlverfahren zum Bezirkswahlvorschlag
Der Bezirkswahlvorschlag umfasst bis zu 40 Plätze.
Die Wahl ist geheim und wird in einer schriftlichen Wahl als verbundene
Einzelwahl durchgeführt.
Aktiv wahlberechtigt sind alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
am Tag der Versammlung zur Bezirksverordnetenversammlung wahlberechtigt
sind und ihren Erstwohnsitz im Bezirk Mitte von Berlin haben.
Passiv wahlberechtigt sind nach §§ 4, 22a Landeswahlgesetz alle Personen,
die
deutsche Staatsangehörige oder Unionsbürger:innen sind, mindestens 18
Jahre alt sind und kein Mitglied einer anderen Partei sind.
Im Vorfeld wird unabhängig von den Beschränkungen des Wahlgesetzes ein
digitales Meinungsbild mit Hilfe von Abstimmungsgrün unter allen
Mitgliedern unseres Kreisverbands, die ihr Stimmrecht auch im Kreisverband
ausüben, durchgeführt.
Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen
erhält. Kandidat:innen, die weniger als 10 Prozent der abgegebenen
gültigen Stimmen erhalten, scheiden für die folgenden Wahlgänge aus. Im
dritten Wahlgang dürfen nur noch maximal doppelt so viele Kandidat:innen
antreten, wie Plätze zu besetzen sind. Antreten dürfen nur die
Kandidat:innen mit den meisten Stimmen aus dem zweiten Wahlgang. Gewählt
ist im dritten Wahlgang, wer die meisten Stimmen erhält. Bei
Stimmengleichheit erfolgt ein vierter Wahlgang. Gewählt ist im vierten
Wahlgang, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit im vierten
Wahlgang wird die Kandidat:innenliste neu eröffnet und die Wahl neu
begonnen.
